GEFAHRGUT AUS- UND WEITERBILDUNG
ADR - Gefahrgutschulungen
Eine Gefahrgutausbildung ist für LKW-Fahrer zwingend erforderlich, wenn sie gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren.
Wird die sogenannte 1000-Punkte-Regel nicht überschritten, ist in der Regel kein ADR-Schein erforderlich, jedoch ist eine Unterweisung nach ADR 1.3 nötig.
Zudem wird ein gültiger ADR-Schein einmalig als ein Modul auf die fünfjährige Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) angerechnet.
Wir bieten folgende Ausbildungen an:
| Basiskurs (Grundschulung): | Auffrischungsschulung | Aufbaukurs Tank | Aufbaukurs Klasse 1 | ADR 1.3 Unterweisung (für Unternehmen) |
|---|---|---|---|---|
| Für alle Fahrzeugführer von Stück- und Schüttgut, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren. | Nach fünf Jahren kann der ADR-Schein mit einer Auffrischungsschulung um weitere fünf Jahre verlängert werden. Wichtig: Die ADR- Bescheinigung muss bis Ende der Gültigkeit verlängert werden. Ansonsten verfällt diese. Sie können bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung die Auffrischungsschulung besuchen. Mittels der Auffrischungsschulung werden auch die Aufbaukurse (außer Klasse 7) verlängert. | Für alle Fahrzeugführer, die Gefahrgut in festverbundenen Tanks, Aufsetztanks, Batteriefahrzeugen mit mehr als 1000 Liter Fassungsvermögen oder Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks mit mehr als 3000 Liter Fassungsvermögen transportieren. Voraussetzung für den Lehrgang ist eine gültige ADR- Bescheinigung. | Für alle Fahrzeugführer, die gefährliche Güter der Klasse 1 (explosiv) oberhalb der Mengengrenzen befördern. Sofern ausschließlich Stoffe der Unterklasse 1.4S transportiert werden, ist der Aufbaukurs Klasse 1 ist nicht erforderlich. In dem Fall ist eine Unterweisung ausreichend. | Die ADR 1.3 Unterweisung ist eine verpflichtende Gefahrgutschulung für alle Mitarbeiter (u.a. Verlader, Absender, Lagerpersonal), die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind. |
| Ausbildungsdauer: 2,5 Tage mit anschließender IHK Prüfung | Ausbildungsdauer: 1,5 Tage mit anschließender IHK Prüfung | Ausbildungsdauer: 1,5 Tage mit anschließender IHK Prüfung | Ausbildungsdauer: 1 Tag mit anschließender IHK Prüfung | Dauer: individuelle Absprache |
| Gültigkeit: 5 Jahre | Gültigkeit: 5 Jahre | Gültigkeit: 5 Jahre | Gültigkeit: 5 Jahre | Abschluss: Schulungsnachweis |
| Prüfung: schriftliche Prüfung (45 min) ausschließlich in deutscher Sprache | Prüfung: schriftliche Prüfung (30 min) ausschließlich in deutscher Sprache | Prüfung: schriftliche Prüfung (30 min) ausschließlich in deutscher Sprache | Prüfung: schriftliche Prüfung (30 min) ausschließlich in deutscher Sprache | Inhalt: u.a. Vorschriften, Gefahren und Risiken, Sicherungsvorschriften, Notfallmaßnahmen und ggf. nach Absprache. |
| Verlängerung: Die ADR- Bescheinigung muss bis Ende der Gültigkeit mittels einer Auffrischungsschulung verlängert werden. Ansonsten verfällt diese. | Verlängerung: Die ADR- Bescheinigung muss bis Ende der Gültigkeit mittels einer Auffrischungsschulung verlängert werden. Ansonsten verfällt diese. | Sollten Sie diese Unterweisung für Ihre Mitarbeiter benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu. |

