...weil man den Wind spüren muss
Hier sind alle wichtigen
Informationen Rund um die
Fahrerlaubnisklasse A aufgelistet.
Wir bilden die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A aus.
Der Kursbeginn ist flexibel, ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Die praktische Ausbildung findet nur mit kompletter, intakter und passender Motorradschutzbekleidung; bestehend aus: Motorradhelm, Motorradjacke mit Rückenprotektor, Motorradhose, Motorradhandschuhen und Motorradschuhen statt.
Praktische Ausbildung nur während der Motorradsaison.
AM
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (max. 50cm³/ 4kW).
Mindestalter: 15 Jahre
A1
Krafträder mit max. 125 cm³/ 11kW. Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 16 Jahre
A2
Krafträder mit max. 48PS/ 35kW, Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg darf nicht überschritten werden.
Sofern das Kraftrad gedrosselt wurde um die Anforderung der Fahrerlaubnisklasse A2 zu erfüllen, darf die Ausgangsleistung nicht mehr als 90PS/ 70 kW betragen.
Mindestalter: 18 Jahre
A
Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h und mehr als 50cm³.
Mindestalter bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2: 20 Jahre,
Direkteinstieg ohne Vorbesitz der Klasse A2: 24 Jahre.