...weil man den Wind spüren muss

Hier sind alle wichtigen
Informationen Rund um die
Fahrerlaubnisklasse A aufgelistet.

Wir bilden die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A aus.



Benötigte Motorrad-Schutzkleidung für die praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung:

 

·      geeigneter Motorradhelm (muss Anforderungen der ECE-Norm erfüllen)

·      Motorradstiefel (festes Schuhwerk mit ausreichendem Knöchelschutz)

·      Motorradhandschuhe (mit Knöchelschutz)

·      Motorradjacke (eng anliegend, mit Ellenbogen-, Schulter- und Rückenprotektor)

·      Motorradhose (mit Knie- und wenn möglich Hüftprotektoren)


  Ohne entsprechende Motorrad-Schutzkleidung, wird die Schulungs- bzw. Prüfungsfahrt verweigert.





AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (max. 50cm³/ 4kW).
Mindestalter: 15 Jahre

A1

Krafträder mit max. 125 cm³/ 11kW. Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 16 Jahre

A2

Krafträder mit max. 48PS/ 35kW, Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg darf nicht überschritten werden.
Sofern das Kraftrad gedrosselt wurde um die Anforderung der Fahrerlaubnisklasse A2 zu erfüllen, darf die Ausgangsleistung nicht mehr als 90PS/ 70 kW betragen.
Mindestalter: 18 Jahre

A

Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h und mehr als 50cm³.
Mindestalter bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2: 20 Jahre,
Direkteinstieg ohne Vorbesitz der Klasse A2: 24 Jahre.