BERUFSKRAFTFAHRER QUALIFIZIERUNG

Berufskraftfahrer - Weiterbildung (Module) oder Grundqualifikation???

Die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Grundqualifikation und Weiterbildung) ist verpflichtend für alle Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Lkw (>3,5 t) oder Bussen (>8 Fahrgastplätze) durchführen.

 

Besitzstand:

Diese besitzen Sie bereits, wenn Sie die Fahrerlaubnis der Klassen C/D (ehemals Fahrerlaubnisklasse 2/3) bereits vor den folgenden Stichtagen erworben haben:

Stichtag Bus 10.09.2008

Stichtag LKW 10.09.2009

 

 

Weiterbildung: 

Sollten Sie die Fahrerlaubnis vor diesen Stichtagen erworben haben, benötigen Sie die Berufskraftfahrer - Weiterbildung.

Nach dem BKrFQG sind Sie verpflichtet an einer 35-stündigen Weiterbildung teilzunehmen.

Links: Anmeldung 


Grundqualifikation

Sollten Sie die Fahrerlaubnis nach diesen Stichtagen erworben haben, benötigen Sie die Grundqualifikation.

Diese können Sie über den Lehrgang "Beschleunigte Grundqualifikation" erwerben.

 

 Der Unterricht umfasst insgesamt 140 Stunden (130 Stunden theoretischer Unterricht und 10 Stunden praktische Ausbildung)

 Nach der Teilnahme an dem Lehrgang, erfolgt eine 90-minütige schriftliche Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

 

Sie haben Fragen? Kein Problem, wir beraten Sie gerne.