Wir sind zugelassener Träger AZAV

Im Fachbereich: Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

In Verbindung mit dem SGB III - §443 zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt regelt die AZAV die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung.
Ziel des Gesetzgebers ist, erstens mit dem Zulassungsverfahren die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen zu erhöhen, zweitens die Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern sowie drittens eine Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Arbeitsmarktdienstleistern herzustellen.


Wir bieten eine Vielzahl an geförderten Maßnahmen an, die Dich in deinen Leben weiterbringen. Dies umfasst z.B. den Erwerb diverserer Fahrerlaubnisklassen oder Gabelstaplerschein,  Beschleunigte Grundqualifizierung, Gefahrgutschulungen, BKrF-WB, usw.

 

Wir sind bei Fragen für Dich da und beraten dich gerne.